Klasse A

Die Klasse A offiziell:
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg oder jünger bei vorherigem zweijährigen Besitz der Klasse A2.
Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW