Klasse AM
Die Einstiegsklasse unter den Zweirädern.
Hiermit fährst Du die Klreinkrafträder (Roller) bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit - für alle, die es gerne etwas schneller als auf dem Mofa hätten.
Außerdem beinhaltet die Klasse AM seit Anfang 2013 die Fahrzeuge der ehemaligen Klasse S. Das sind die so genannten kleinen Quads, die jedoch auch nicht schneller als 45 km/h fahren können.
Die Klasse AM offiziell:
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds)
Zweiräder, auch mit Beiwagen
- mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder
- einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).